Tagung: Das Neutralitätsgebot als Herausforderung für die Demokratie -AUSGEBUCHT-
Wie gegenüber rechtsextremen Meinungen und Machtpositionen Haltung bewahren?
Der Thüringer Verfassungsschutz hat die AfD im Freistaat schon 2021 als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft, ihre Bestrebung richte sich mit Gewissheit „gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung“. Der Jurist Dr. Hendrik Cremer vom Deutschen Institut für Menschenrechte geht davon aus, dass die AfD „massive Gewalt“ anstrebt. Björn Höcke, dessen Kurs sich an den Methoden und Zielen der nationalsozialistischen Herrschaft orientiere, habe „mittlerweile die zentrale Rolle bei der Kursbestimmung innerhalb der gesamten Partei“, so Cremer. Treffen würden die beabsichtigten „Gewaltexzesse […] Millionen von Menschen […], auch all diejenigen, die nicht bedingungslos an der konsequenten Umsetzung der national-völkischen Ideologie der AfD mitwirken.“ Cremers Fazit: „Die Ziele, die Höcke erkennbar verfolgt, sind mit der Zerstörung der Bundesrepublik Deutschland gleichzusetzen.“
Damit stellen sich in Thüringen wichtige Fragen für den Erhalt der Demokratie und der Werte des Grundgesetzes. Diese stellen eine Verpflichtung für alle staatlichen und staatlich geförderten Institutionen und die Basis für ein Zusammenleben der Bürger*innen im Respekt vor der Menschenwürde, der Vielfalt und der Weltoffenheit dar.
Das Grundgesetz gibt den Parteien in Artikel 21, Absatz 1 eine besondere Rolle für die Demokratie: „Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit.“ Daraus leitet sich in der juristischen und gesellschaftlichen Praxis das sogenannte Neutralitätsgebot ab. Staatliche und mit staatlichen Mitteln geförderte bzw. gemeinnützige Zwecke verfolgende Organisationen haben sich demnach gegenüber allen Parteien neutral zu verhalten. Gleichzeitig verpflichtet Artikel 21 die Parteien auf das Grundgesetz und hält fest, dass über die Verfassungswidrigkeit einer Partei das Bundesverfassungsgericht entscheidet.
Bisherige Gerichtsurteile bewerten das Neutralitätsgebot höher als den Verfassungsgrundsatz der wehrhaften Demokratie. Doch kann es eine Neutralität geben, wenn die Demokratie in Gefahr ist? Heißt Neutralität gegenüber einer rechtsextremen Partei nicht, ihre Strategie der Verharmlosung zu unterstützen? Braucht es also nicht einen Paradigmenwechsel im Verständnis des Neutralitätsgebots im Umgang mit der Thüringer AfD?
Die Tagung will über diese Fragen diskutieren, einen Austausch von Erfahrungen und Perspektiven aus der gesellschaftlichen Praxis ermöglichen und so die demokratische Widerstandsfähigkeit der Gesellschaft stärken.
Die Veranstaltung findet im Rahmen des Netzwerkes WELTOFFENES THÜRINGEN statt und ist ein Kooperationsprojekt des Erinnerungsortes Topf & Söhne mit Voigt electronic GmbH in Erfurt, dem AWO Landesverband Thüringen e.V. und dem Projekt PARTHNER im Kulturrat Thüringen e.V.
Anmeldung
Für die Teilnahme an der Tagung ist eine Anmeldung erforderlich, Anmeldeschluss ist der 21. Juli 2024.