Welterbe-Antrag aus Erfurt: Entscheidung fällt im September
Am 24. Januar hat sich das Unesco-Welterbekomitee in einer außerordentlichen Sitzung darauf verständigt, das nächste reguläre Treffen, die 45. Sitzung, in der saudi-arabischen Hauptstadt Riad abzuhalten. Die ursprünglich für den Juni 2022 geplante Sitzung in Russland war nach dem Einmarsch Russlands in die Ukraine zunächst abgesagt worden. Die Sitzung in Riad findet vom 10. bis 25. September 2023 statt. Sie ist damit doppelt so lang wie üblich, da Anträge aus zwei Jahren abgearbeitet werden müssen. Wann in den beiden Wochen über den Erfurter Antrag entschieden wird, wurde noch nicht mitgeteilt.
An der Sitzung nehmen 21 Vertragsstaaten teil: Derzeit sind das Ägypten, Äthiopien, Argentinien, Belgien, Bulgarien, Griechenland, Indien, Italien, Japan, Katar, Mali, Mexiko, Nigeria, Oman, Ruanda, Russland, St. Vincent und die Grenadinen, Saudi-Arabien (Vorsitz), Sambia, Südafrika und Thailand. Saudi-Arabien hat nach Russland den Vorsitz übernommen.
Vorrangiges Ziel des Erfurter Welterbe-Antrags ist es, den Rang der Alten Synagoge als Einzeldenkmal wie auch als Zeugnis der jüdischen Religion und Kultur in Mitteleuropa zu bestärken. Gleichzeitig soll dadurch die Präsenz des Judentums in Europa seit der Antike angemessen gewürdigt und anerkannt werden: Die Auseinandersetzung von Juden und Christen hat Europa in seiner heutigen Form entscheidend beeinflusst. Die Landeshauptstadt Erfurt kommt damit der besonderen historischen Verantwortung Deutschlands nach, die gemeinsamen Wurzeln von Juden und Christen in Europa in Erinnerung zu rufen und den Beitrag jüdischer Bürger zu Gelehrsamkeit und wirtschaftlicher Blüte angemessen zu würdigen.