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Wie aus staatlicher Verantwortung für die Bürgerinnen und Bürger in der Gesundheitsfürsorge im Nationalsozialismus staatlich beauftragte Verbrechen wurden, wird in der „Aktion T4“ deutlich, der ersten planmäßigen Vernichtung von Menschenleben im Nationalsozialismus. Verschleiert als „Euthanasie“ (griech. „schöner Tod“) wurden 1940/1941 70.000 Menschen mit Behinderungen und psychischen Erkrankungen systematisch ermordet.
Nach dem Stopp der „Aktion T4“ 1941 endete das Morden nicht. Mit Spritzen, Medikamenten und gezielter Hungerernährung wurde weiterhin in Heil- und Pflegeanstalten getötet. Insgesamt geht die Forschung von etwa 300.000 Opfern aus.
Nach dem Krieg kamen viele Täterinnen und Täter nach kurzer Haft wieder frei – oder wurden gar nicht erst angeklagt – und durften weiter in ihrem Beruf als Pflegekräfte oder als Ärztinnen und Ärzte arbeiten. Die Verfolgungserfahrung der Betroffenen und ihrer Angehörigen fand aufgrund tradierter Vorurteile erst spät Anerkennung.
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